Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten.

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.).


Voraussetzungen

Ein Verkehrswertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.


Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.

Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:


Gebühren (Kosten)

Die Erstellung von Verkehrswertgutachten durch die Gutachterausschüsse ist kostenpflichtig. Es gelten die landesrechtlichen Kostenregelungen.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse beziehungsweise anstehender anderer Gutachten. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte. 

Die Mitglieder sind


Verfahrensablauf

Bürger/-innen können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen.


Weitere Informationen

Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäufer/-innen beziehungsweise Käufer/-innen. Es ist auch möglich, ein Verkehrswertgutachten bei einem privatwirtschaftlich tätigen Sachverständigen zu beauftragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt