Gebäudeeinmessung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.


Gebühren (Kosten)

etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR

Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.

Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.


Fristen

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.


Anträge / Formulare

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Adresse
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt