Besondere Zuwendung für Haftopfer beantragen


Allgemeine Informationen

Wer in der ehemaligen DDR insgesamt mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrig inhaftiert war und später durch ein Gericht rehabilitiert wurde, kann eine besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten. Dies ist die sogenannte Opferrente.

Die monatliche Zuwendung beträgt derzeit 417,00 EUR. Sie wird regelmäßig angepasst. Sie erhalten die Zuwendung ab dem Monat, der nach dem Monat Ihrer Antragstellung beginnt.

Sie können zum Beispiel die Zuwendung erhalten, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

Wegen der rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung müssen Sie durch ein Gericht rehabilitiert worden sein.

Die Zuwendung ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.


Voraussetzungen


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


Fachlich freigegeben am

31.08.2026

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Adresse
Magdeburger Straße 38
06112 Halle (Saale)