Dokumente beglaubigen lassen


Rechtsgrundlage


Allgemeine Informationen

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.


Gebühr

Gebühr
6 EUR (FIX)

für die 1. Ausfertigung je Seite

Gebühr
2.5 EUR (FIX)

ab der 2. Ausfertigung je Seite


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt