Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.

Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.

In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:

und,

In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.


Voraussetzungen

Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.


Anträge / Formulare

Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.

Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

07.11.2024

Zuständige Stelle(n)

SG Bildung und Ausbildungsförderung
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
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Das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung befindet sich in der 2. Etage des Vorschlosses. Der Zugang zum Amt ist während der Sprechzeiten über die Bürgerinformation möglich.

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