Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden erstmalig beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt

können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026):

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist:

 Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:


Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:     


Rechtsgrundlage


Verfahrensablauf

Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.


Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob ein Anspruch besteht. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle. 
 
Sie sind verpflichtet, Auskünfte, die zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erforderlich sind, zu erteilen. Sie müssen bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitwirken. Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

10.03.2026;10.07.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Saalekreis - Team Unterhaltsvorschuss
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt