Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.07.2023

Zuständige Stelle

Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Voraussetzungen

Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.


Fristen

Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.


Allgemeine Informationen

Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein


Verfahrensablauf

Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:

Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

SG Gewässerschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt