Heizölverbraucheranlage anzeigen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.08.2023

Verfahrensablauf

Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:


Zuständige Stelle

Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig


Fristen

Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

SG Gewässerschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt