Vorläufigen Personalausweis beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

15.04.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Zuständige Stelle

Bürgeramt


Gebühren (Kosten)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorläufiger Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:


Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.


Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt