Spielhallenerlaubnis beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Einheitsgemeinde Querfurt, Stadt:

Zusätzlich wird eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigt.


Gebühren (Kosten)


Fristen

Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.


Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Keine


Rechtsgrundlage

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
- Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -
 


Fachlich freigegeben am

13.04.2021

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt