Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
 
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
 
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

 


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

 

Gebühren (Kosten)

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.


Rechtsgrundlage

§ 48 FeV


Fachlich freigegeben durch

MLV


Fachlich freigegeben am

17.09.2018

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

SG Fahrerlaubniswesen
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt