Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

Allgemein:

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:


Zuständige Stelle

Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.


Weitere Informationen

Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren. Detaillierte Informationen zum Ablauf und zur Durchführung von Aufbauseminaren finden sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, Fahrschulen und Verkehrspsychologischen Einrichtungen .


Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

SG Fahrerlaubniswesen
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt