Bestand sowie Bestandsänderungen von besonders geschützten Wirbeltieren melden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

01.12.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Weitere Informationen

Achten Sie darauf, dass die EU-Bescheinigungen vom Vorbesitzer im Original weitergegeben werden und die Herkunftsnachweise vollständig ausgefüllt sind. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Kennzeichen-Nummern vollständig und bei gezüchteten Tieren Angaben zu den Elterntieren ebenfalls vollständig eingetragen sind. Wir empfehlen, beim Kauf, die vollständigen Angaben sowie die Übereinstimmung der Kennzeichen-Nummern mit den Herkunftsdokumenten zu prüfen.

Bei der Abmeldung durch Tod oder Entweichen von Anhang A-Tieren ist mit der Abmeldung das Original der EU-Bescheinigung zurückzusenden.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das CITES-Büro des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.


Voraussetzungen

Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.

Halter müssen

Werden Tiere wildlebender Arten in Tiergehegen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gehalten, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde der jeweiligen Stadt beziehungsweise des Landkreises anzuzeigen. Dies muss bereits ein Monat vor Errichtung und Erweiterung beziehungsweise Änderung eines Tiergeheges erfolgen.


Erforderliche Unterlagen

Die Meldemaske ist vollständig auszufüllen mit Angaben zur Art, Geschlecht, Geburtsdatum, Herkunft, bei Zucht auch Angaben zu den Elterntieren und Kennzeichen.

Für die Anhang A-Reptilienarten wie die Landschildkröten sind die Fotos für die Fotodokumentation hochzuladen und weiter fortzusetzen.

Die Dokumente für den Nachweis der Herkunft sind ebenfalls hochzuladen, zum Beispiel

Für offen beringte, transponderte und nicht gekennzeichnete sowie sehr seltene Anhang B-Arten:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Halters mit der Adresse und seinen Kontaktdaten sind für jedes gehaltene Einzelexemplar alle Angaben der Meldemaske auszufüllen und die zum legalen Besitz berechtigenden Herkunftsnachweise beziehungsweise Dokumente und bei Anhang A-Arten auch die Fotos für die Fotodokumentation, als Dateien hochzuladen:

Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).

Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes / Standortes des meldepflichtigen Tieres ist unverzüglich anzuzeigen.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind, so müssen Sie es unverzüglich im CITES-Büro anzeigen. Nach der ersten Bestandsanzeige haben Sie laufend alle Veränderungen zu melden, das heißt alle Zu- und Abgänge sowie Kennzeichenänderungen und eine eventuelle Verlegung des Standortes. Bei den Zugangsmeldungen sind alle Herkunftsdokumente mit einzureichen. Gründe für Abgangsmeldungen sind zum Beispiel ein Verkauf sowie der Tod oder Verlust des Tieres. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden.

Zu den besonders geschützten Arten gehören zum Beispiel  Krallenaffen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Der Meldepflicht unterliegen darüber hinaus auch der Amerikanische Biber, die Schnappschildkröte, die Geierschildkröte und das Grauhörnchen.

Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln.

Die Befreiung von der Meldepflicht bedeutet jedoch keine Freistellung vom Genehmigungserfordernis bei der Ein- und Ausfuhr und entbindet auch nicht von der Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft sowie nicht von der Kennzeichnungspflicht.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - CITES-Büro
Adresse
Zerbster Straße 7
39264 Steckby