Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bauordnungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

31.03.2023

Zuständige Stelle(n)

SG Bauaufsicht
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt