Aufnahme am Gymnasium anmelden


Allgemeine Informationen

Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.


Voraussetzungen

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.


Verfahrensablauf

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.


Weitere Informationen

Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.

Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

18.08.2020

Zuständige Stelle(n)

Gymnasium Landsberg
Adresse
Bergstraße 19
06188 Landsberg

Gymnasium Querfurt
Adresse
Nemsdorfer Weg 8
06268 Querfurt, Stadt

Gymnasium Querfurt, Nebengebäude Haus II
Adresse
An der Geistpromenade 29
06268 Querfurt, Stadt

Landesgymnasium für Musik, Wernigerode
Adresse
Kanzleistraße 4
38855 Wernigerode, Stadt

Landesschule Pforta
Adresse
Schulstraße 12
06628 Schulpforte

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt