Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen


Allgemeine Informationen

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung, also Neuerstellung oder Änderung, eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben. Entweder die zuständige Behörde oder der Verfahrensträger würde diese Forderung stellen.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

Er besteht im Allgemeinen aus:


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen

Keine


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.


Zuständige Stelle

Gemeinde


Verfahrensablauf

Als Bürgerinnen und Bürger, Interessenverband, oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung

zum Flächennutzungsplan oder zum Bauleitplan äußern oder Stellung nehmen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Behörde für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüft die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt, beispielsweise von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Zuständige Stelle(n)