Internationalen Führerschein beantragen
Allgemeine Informationen
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Gebühren (Kosten)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
05.08.2025Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
SG Fahrerlaubniswesen
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt