Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden


Rechtsgrundlage


Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar bzw. unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.

Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.


Gebühr

Gebühr
10.9 EUR (FIX)

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzlichen Kosten hinzukommen.

Gebühr
30.7 EUR (FIX)

Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt über den Verlust durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).


Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich bei Beschädigung:

Zusätzlich bei Verlust:


Zuständige Stelle(n)

SG Kfz-Zulassung
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt