Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

27.03.2026

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Zuständige Stelle

Bürgeramt


Gebühren (Kosten)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für den Personalausweis

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde

Gebühr
30 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben

Gebühr
43 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.


Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:


Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:


Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige, selbst gewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.


Weitere Informationen

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde anzeigen, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt