Diebstahl des eigenen Personalausweises melden


Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 


Fristen

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.


Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.


Verfahrensablauf

Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

Diebstahl beim Bürgeramt melden:

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

03.01.2024

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt