Geburtsurkunde beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Gebühr

Gebühr
10 EUR (FIX)

Die Gebühr für die Erteilung einer Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR.

Gebühr
5 EUR (FIX)

Für die Ausstellung jedes weiteren Exemplars wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben, soweit dieses gleichzeitig mit der Erteilung der Geburtsurkunde beantragt wird.


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

sowie deren

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Allgemeine Informationen

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.


Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Beantragung per Post oder Telefax


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt