Geburtsurkunde für Hausgeburt beantragen


Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.


Gebühren (Kosten)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fristen


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde  und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.


Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt