Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten anzeigen


Allgemeine Informationen

Abfälle aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie die Abfälle  den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern geben müssen.

Sie können Abfälle aus privaten Haushalten sammeln. Das dürfen Sie aber nur machen, wenn die Sammlung gewerblich oder gemeinnützig ist. Bevor Sie Abfall sammeln, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Die zuständige Behörde kann Ihnen die Sammlung untersagen, befristen oder mit Auflagen versehen.

Sie dürfen keine gemischten Abfälle aus privaten Haushalten sammeln (zum Beispiel Sperrmüll).

Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen Sie beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den Händlern zurückgeben.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

 
 

Gebühren (Kosten)

von 25,00 Euro bis 3.000,00 Euro


Fristen

spätestens 3 Monate vor Beginn der Sammlung


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage

§ 18 Absatz 1 KrWG


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt


Fachlich freigegeben am

08.08.2023

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)