Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen


Allgemeine Informationen

Wollen Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen, müssen Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeit beantragen. Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten sind z. B.

Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten und es haben sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Teil Abfallrechtliche Angelegenheiten.


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.


Zuständige Stelle

Untere Abfallbehörden (Landkreis/ kreisfreie Stadt)


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für eine abfallrechtliche Tätigkeit beantragen Sie per Mail oder mithilfe des Online-Formulars.


Weitere Informationen

Sie müssen die Erlaubnis beim Ausführen der Tätigkeit mitführen.

Beim Transport über öffentliche Straßen müssen Sie „A-Schilder“ am Transportfahrzeug anbringen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

08.08.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)