Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.


Gebühr

Gebühr
70 EUR (FIX)

Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
92 EUR (FIX)

Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren


Allgemeine Informationen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.


Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt