Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Gebühren (Kosten)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
70 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
92 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
59.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
102 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
124 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr
69.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
91.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr
26 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses

Gebühr
36 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
49 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse


Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:


Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Hauptwohnsitz


Fristen

Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.


Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.


Weitere Informationen


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt