Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer.


Rechtsgrundlage


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt