Hausgeburt anzeigen


Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes müssen Sie der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:


Erforderliche Unterlagen


 Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
 Geburtsurkunde des Vaters
 ggf. die Sorgeerklärungen

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

 


Gebühren (Kosten)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fristen

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.


Weitere Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt