Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.


Gebühren (Kosten)

Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Weitere Informationen

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)