Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen


Allgemeine Informationen

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.

Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:

Wenn Ihre Ausbildungsstätte jedoch zu keiner der oben genannten Gruppen gehört benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Es gelten folgende Voraussetzungen:


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.


Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

Zuständige Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon 0345 514-1863
Mitarbeiter/in
Telefon 0345 5141231