Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Allgemeine Informationen
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)