Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen


Allgemeine Informationen

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)