Erlaubnis als Buchmacher beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird erteilt für

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden. Es ist auch eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.  

Buchmacher können bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (Pferderennen)

Die Wetten müssen zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei, die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten. Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.

Buchmacher garantieren als Wettanbietende die Auszahlung der Gewinne. Der Anteil aus den Wetteinnahmen, der nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, verbleibt abzgl. Steuern als Gewinnmarge.


Voraussetzungen

​​Sie müssen eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Buchmachereigewerbe als Buchmachergehilfe bei einem zugelassenen Buchmacher nachweisen können.​ 


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 


Fristen

Gültigkeitsdauer der Erlaubnis befristet​ 


Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.​ 


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.​


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:                

Bei Anträgen auf die Erteilung der Erlaubnis eines Buchmachers können hinsichtlich der Zuverlässigkeit weitergehende Ermittlungen geführt werden (z. B. Beteiligung der Kreispolizeibehörde, des Deutschen Buchmacherverbandes und des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e. V.)


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

09.08.2024

Zuständige Stelle(n)