Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bzw. „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.


Erforderliche Unterlagen

Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.


Gebühren (Kosten)

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.


Zuständige Stelle

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)