Dolmetscher und Übersetzer- Nachweis der fachlichen Eignung beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.01.2020

Zuständige Stelle

Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
 


Verfahrensablauf

Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt in Form eines Prüfungsverfahren unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen:


Allgemeine Informationen

Die Feststellung der fachlichen Eignung für das Übersetzen, Dolmetschen sowie Gebärdensprachendolmetschen für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung beantragen wollen.

Die Feststellung führt zur Staatlichen Anerkennung, die eine Grundlage der Beeidigung ist und berechtigt zur Führung des Prädikats "Staatlich anerkannte ..." oder "Staatlich anerkannter ..." als Bestandteil der Berufsbezeichnung.

Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber dem zuständigen Landgericht durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält Angaben


Voraussetzungen

Sie verfügen über die fachliche Eignung für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung als Übersetzerin oder Übersetzer, Dolmetscherin oder Dolmetscher, Gebärdensprachendolmetscherin oder Gebärdensprachendolmetscher im Geltungsbereich des Grundgesetzes, wenn Sie:

Außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes müssen Sie


Bearbeitungsdauer

Die Frist für das Verfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung beträgt drei Monate. Die Frist beginnt nach Eingang der vollständigen Unterlagen.


Gebühren (Kosten)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen und ggf. weitere Gebühren zur Vorbereitung des Antragsverfahrens müssen von den Antragstellern selbst getragen werden.


Weitere Informationen

Die korrespondierende Sprache muss in jedem Fall Deutsch sein.


Fachlich freigegeben durch

Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

 

Unterlagen wie z. B. Zeugnisse und Zertifikate sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen. Wurden Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte deutsche Übersetzung beizufügen.


Zuständige Stelle(n)

Landesschulamt
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt