Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.


Voraussetzungen

Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung.

Diese wird erteilt, wenn


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Gebühren: EUR 2.500 – 25.000


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Vorlage vollständiger Antragsunterlagen i.d.R. zwei Monate.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.


Anträge / Formulare

Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.


Verfahrensablauf

Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle erteilt auf Ihren Antrag die Genehmigung des Betriebes eines Systems, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, um die bei Erteilung der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

Nach erfolgter Genehmigung haben Sie in Sachsen-Anhalt eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende im Sammlung aller restentleerter Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Abfälle einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Sammelstrukturen zusammenwirken.


Weitere Informationen

Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass ein System eine angemessene, insolvenzfeste Sicherheit leistet. Diese Sicherheit wird verlangt, wenn Pflichten aus den Gesetzesgrundlagen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den zuständigen Behörden dadurch zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

22.06.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)