Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.


Erforderliche Unterlagen

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.


Fristen

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Weitere Informationen

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.


Rechtsgrundlage


Formulare


Zuständige Stelle(n)

SG Lebensmittelüberwachung
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

(veterinaeramt@saalekreis.de)