Erlaubnis als Fluglehrer beantragen


Rechtsgrundlage


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.


Allgemeine Informationen

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt
Adresse

38144 Braunschweig

Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse
Flughafenstraße 1
51147 Köln, Stadt
Postanschrift

Postfach:90 61 10
51127 Köln, Stadt