Anerkennung als Sehteststelle beantragen


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.


Weitere Informationen

Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

Zuständige Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon 0345 514-1863
Mitarbeiter/in
Telefon 0345 5141231