Unterrichtungsnachweis für Gastwirte beantragen


Allgemeine Informationen

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.


Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK


Fristen

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

08.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)