Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen


Allgemeine Informationen

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.


Anträge / Formulare

Antragsformular


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen


Fachlich freigegeben am

04.09.2020

Zuständige Stelle(n)

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Adresse
Bundesallee 100
38116 Braunschweig


Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt