Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen


Allgemeine Informationen

Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. 

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.


Voraussetzungen


Gebühren (Kosten)

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt