Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen


Allgemeine Informationen

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.


Fristen

Für die Antragstellung gibt es keine Frist.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)