Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsführung im Inland, in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Zudem hat sie ein Stammkapital von mindestens EUR 1 Million.

Geschäftszweck von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist es, durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen.

Um als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft tätig zu werden, müssen Sie schriftlich eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen. Für eine Anerkennung berücksichtigt die zuständige Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen und ob die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft die zulässigen Geschäfte sowie die Anlagengrenzen einer Minderheitsbeteiligung einhält.

Im Anschluss teilt die Behörde dem Registergericht die Anerkennung mit, sofern diese erfolgt. Zudem macht sie die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Bundesanzeiger bekannt.

Die Anerkennung verliert ihre Wirkung durch Rücknahme, Widerruf und Verzicht. Auch diese Entscheidungen werden durch die Behörde weitergegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sie können frühestens einen neuen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn die Rücknahme, der Widerruf oder der Verzicht 3 Jahre zurückliegen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag fügen Sie folgende Unterlagen im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift bei:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesfinanzministerium (BMF)


Fachlich freigegeben am

14.09.2026

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt