Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft


Allgemeine Informationen

Geschäftszweck einer  Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft  bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.


Erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:


Gebühren (Kosten)

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet und kann zwischen 5,00 und 5 000,00 Euro betragen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt