Gewerbsmäßiges Sammeln und Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.


Fristen

keine


Anträge / Formulare

formlos


Weitere Informationen

Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt