Hundehaltung abmelden


Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.


Fristen

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.


Rechtsgrundlage


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Steuern/Abgaben
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
Adresse
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt