Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

Voraussetzungen


Fristen

Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Heimaufsicht
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Peer-Arne Osterland
Telefon 0391 567-2442