Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann anschließend neu erteilt werden.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

für Schwein, Pferd: Amt für Landwirtschaft, Flurneurdnung  und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
für Rind, Schaf, Ziege: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark)


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

03.05.2024

Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Adresse
Akazienweg 25
39576 Stendal

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Adresse
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau, Stadt