Entsorgungsfachbetrieb - Zertifikat


Allgemeine Informationen

Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Um den Abfallerzeuger in dieser Hinsicht juristisch zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Begriff des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntes Zertifikat der Abfallwirtschaft eingeführt. Entsorgungsfachbetrieb ist,

An die Entsorgungsfachbetriebe können für die Zertifizierung bestimmte Anforderungen gestellt werden. Dazu werden insbesondere

Zwei Wege führen zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Das Überwachungszertifikat ist befristet. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Vorteile einer Zertifizierung sind:


Gebühren (Kosten)

Die Zertifizierung ist kostenpflichtig.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Adresse
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)