Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)


Fachlich freigegeben am

05.06.2026

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)